Regeln

Ich freue mich, wenn ihr auf meinem Lagerplatz übernachtet, jedoch bitte ich, folgende Regeln strikt einzuhalten, damit ich dieses Angebot dauerhaft aufrechterhalten zu können:

  1. Bitte betretet das Grundstück erst, wenn ich euch dazu meine schriftliche Gestattung gegeben habe. Hierzu genügt eine einfache E-Mail, die ich möglichst rasch beantworte – meist binnen weniger Stunden. Ich möchte – auch in eurem Interesse – wissen, wer sich wann auf den Lagerplätzen befindet.
  2. Bitte verlasst die Plätze so, wie ihr sie vorgefunden habt.
  3. Belästigt bitte keine anderen Menschen.
  4. Respektiert die Natur, zerstört keine Pflanzen und stört die Tiere nicht.
  5. Stört die Jäger nicht bei ihrer Jagdausübung. Ich bin froh, dass sie ihrer Arbeit nachgehen und die Zahl der Wildtiere – insbesondere der Wildschweine – in Grenzen halten. Sie leistet eine äußerst wichtige Arbeit! Das Betreten von jagdlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Hochsitzen, ist verboten.
  6. Bitte haltet die Grundstücksgrenzen ein.
  7. Parkt bitte nicht die Straße zu.
  8. Nehmt euren Müll bitte wieder mit.
  9. Nutzt die vorhandenen Feuerstellen. Im Wald ist Feuer verboten (§ 8 (3) Hessisches Waldgesetz). Zwischen dem Wald und eurem Lagerfeuer müssen 100 Meter Abstand sein.
  10. Umherliegendes, totes Bruchholz ist für ein kleines Lagerfeuer sicherlich nutzbar. Bedenkt aber bitte, dass rein formal jedes Holz Eigentum des Grundstücksbesitzers ist – auch Bruchholz! Entnehmt ihr also von Nachbargrundstücken Totholz, so ist das formal Diebstahl, auch wenn es nur so herum liegt. Holz, welches auf meinem Grundstück herum liegt, dürft ihr selbstverständlich nehmen. Gegen die Entnahme geringer Mengen am Boden liegenden Totholzes haben die Nachbarn sicherlich auch nichts. Wenn ihr größere Mengen Holz benötigt, fragt mich. Ich habe auch Wald in der Gemeinde, aus dem man gerne Holz entnehmen kann, wenn man es mit mir abspricht. Meist habe ich auch an irgendeiner Stelle Holz herumliegen, das von meinen Grundstücken stammt und genutzt werden kann. Fragt mich einfach.
  11. Sicherheitshalber weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei Haftung für irgendetwas übernehme. Formal betrachtet gestatte ich euch, kostenlos auf meinem Grundstück zu lagern. Ich behalte mir ausdrücklich das Recht vor, jederzeit euch des Grundstücks zu verweisen, beispielsweise wenn ihr gegen die Regeln verstoßt.
  12. Und noch ein Hinweis, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: Dies ist kein kommerzieller Zeltplatz! Ich lehne jeden geldwerten Vorteil ab! Die Bereitstellung und Pflege der Plätze erfolgt ehrenamtlich und uneigennützig. Wer mag, kann gerne etwas meiner caritativen und gemeinnützigen Stiftung (Stiftung Dignitas) zukommen lassen (IBAN: DE91 5139 0000 0080 9524 06). Das Geld kommt vor allem Obdachloseneinrichtungen zugute. Die Spenden könnt ihr von eurer Steuer absetzen. Euer Kontoauszug dient gegenüber dem Finanzamt als Spendennachweis.