Willkommen auf der Internetpräsenz des Naturlagerplatzes Oberndorf,
es gibt Neuigkeiten: Im letzten Jahr habe ich mit der Gemeinde Siegbach einen Grundstückstauschvertrag abgeschlossen, der Mitte Mai in das Grundbuch eingetragen und damit rechtswirksam wurde. Im Tausch gegen ein Grundstück von 300 Quadratmeter in einem zukünftigen Baugebiet erhielt ich rund 7.000 Quadratmeter Ackerland, Wiese und Wald. Ein Teil davon soll nach und nach als Lagerplätze zur Verfügung gestellt werden.
Bitte benutzt das Buchungssystem , damit ihr sofort sehen könnt, ob der Platz in dem von euch gewünschten Zeitraum noch frei ist.
Bitte vergesst nicht, wenn es euch gefallen hat und ihr eine gute Zeit hattet, der Stiftung Dignitas
IBAN:
(IBAN: DE91 5139 0000 0080 9524 06) etwas zu spenden, wenn ihr etwas Geld entbehren könnt. Jeder Euro hilft und kommt karitativen Einrichtungen zu Gute. Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Ich kann selbstverständlich auch eine Spendenbescheinigung ausstellen.
Wenn bei euch das Geld knapp ist: Genießt die Zeit auf dem Lagerplatz und in Oberndorf kostenlos.
Im Hinblick auf einen Jäger, der die Jagdrechte rund um die Lagerplätze gepachtet hat und in der Umgebung einen Hochsitz nutzt, erhaltet Ihr mit jeder Buchungsbestätigung eine schriftliche Gestattung mit meiner Unterschrift. Falls der Herr dann noch einmal bezweifeln sollte, dass Ihr hier zelten dürft, könnt Ihr dieses Schreiben vorweisen. Im Übrigen gilt, ein Jäger ist kein Vollzugsbeamter, sondern nur der Pächter der Jagdrechte.
In diesem Zusammenhang habe ich ein Gutachten erstellt, das die Rechtmäßigkeit von Lagern, Zelten und Campen auf eigenen und fremden Grundstücken darlegt, sowie Umfang und Bedingungen auflistet. Das Gutachten findet Ihr hier ⇒ Rechtliche Hinweise zum Lagern, Zelten und Campen außerhalb von Campingplätzen im Bundesland Hessen
Ansonsten wünsche ich allen Gästen eine gute Zeit und genau so viel Spaß, wie ich es auch noch 5 Jahre nach dem Kauf der Grünstücke in Oberndorf beim Zelten dort habe. Vielleicht sieht man sich.